Verwaltungsgericht hebt Auflagen des Landratsamts Meißen auf – Demonstration darf zur “Deutschen Stimme” ziehen

19. Juni 2014

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Die Demonstration ”Deutsche Stimme verstummen lassen” darf in Hör-und Sichtweite des Sitzes “Der Deutschen Stimme” der NPD in der Geschwister-Scholl-Straße stattfinden. Damit gab das Verwaltungsgericht Dresden der Beschwerde des Anmelders der Demonstration recht. Das Landratsamt hatte zuvor die Auflage erlassen, dass die Abschlusskundgebung in etwa 1 Kilometer Entfernung stattfinden dürfe. Begründet hatte sie dies kurz und knapp mit “Brandschutz”.

Der Demonstrationszug eines breiten Bündnisses von Gegner_innen der Neonazipartei darf demnach bis zur Ecke “An der Obstplantage ” laufen. Das ist kurz vor der Geschäftsstelle der Deutsche Stimme. Danach findet die Abschlusskundgebung am Beginn der Geschwister-Scholl- Straße, am Mahnmal für die “Weiße Rose” der Widerstandsgruppe gegen des NS-Regime, der die von den Nazis 1943 ermordeten Geschwister Hans und Sophie Scholl angehörten, statt. Wir freuen uns auch auf den Beitrag der Band” Feine Sahne Fisch Filet” zur Abschlusskundgebung.

Wir freuen uns, dass die skandalösen Auflagen des Landratsamtes vom Tisch sind, die eine unzumutbare Beschneidung des Rechts auf Meinungsäußerung und des Demonstrationsrechts beinhaltet hatten. Das ist eine gute Entscheidung für die Zivilgesellschaft von Riesa und alle Gegner_innen von Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus.
Wir sehen unser Engagement auch als “Brandschutz” gegen die geistigen Brandstifter der NPD an.

Der Auftakt der Demonstration ist ab ab 12 Uhr an der Glogauer Straße, nähe Riesapark und setzt sich ab 13 Uhr in Bewegung.

Deutsche Stimme“ verstummen lassen!

Keine Ruhe für Nazis & Rassisten!

Quelle: VVN-BdA