Helft mit gegen die rechtswidrigen polizeiliche Einkesselungen!
21. Oktober 2013
Um Nazi-Aufmärsche unter allen Umständen durchzusetzen, versucht die Polizei immer wieder, Antifaschist_innen aktiv vom Demonstrieren abzuhalten. Die werden von martialisch gekleideter Polizei und mit Gittern umzingelt und können sich nicht weiter bewegen. Wer dem „Kessel“ entkommen will, wird angezeigt und im schlimmsten Fall niedergeknüppelt und verhaftet. In jedem Fall ist eine Durchsuchung und Erfassung der Personalien bis hin zur „erkennungsdienstlichen Behandlung“ fällig. Beabsichtigt wird damit zweifellos eine massive Einschüchterung. Vor allem sind junge Menschen betroffen, die sich gegen Nazis engagieren und ihnen die Straße tatsächlich oder vermeintlich (nach Einschätzung ihres Aussehens durch die Polizei) nicht überlassen wollen. Sie sollen spüren, dass der Staat SIE dann als potentielle Straftäter und Kriminelle ansieht und behandelt.
Besonders krass wurde das mehrfach am 1. Mai praktiziert. Dieser gesetzliche Feiertag dient laut Landesverfassung (!) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“. Mit dieser Festlegung wurden aus dem Nazi-Missbrauch dieses traditionellen Kampftags der Arbeiter_innenbewegung Lehren gezogen. Doch 2009 in Ulm und 2011 in Heilbronn wurden von den staatlichen Organen nicht etwa Nazi-Zusammenrottungen und Naziparolen mit allen gebotenen Mitteln verhindert. Im Gegenteil: mit einem gigantischen Aufwand – über 2 Millionen soll es in Heilbronn gekostet haben – wurden sie erst ermöglicht.
Wurden 2009 in Ulm junge Menschen in der Sattlergasse beim Abmarsch des DGB-Demonstrationszugs sechs Stunden „gekesselt“, waren es 2011 in Heilbronn nahezu alle Angereisten, die bis zu elf Stunden vor dem Hauptbahnhof unter unsäglichen Bedingungen ausharren mussten und weder an der DGB-Kundgebung noch einer angemeldeten Antinazi-Demonstration teilnehmen konnten.
Das mochte in der „Ära Mappus“ niemand wundern, aber unter „Grün-Rot“ geht es gerade so weiter. Zuletzt am 12. Oktober 2013 in Göppingen. Eine Stadt im Ausnahmezustand für die angebliche „Meinungsfreiheit“ von 141 Nazis – und wieder zahlreiche „Kesselungen“. Die Nazis registrieren dankbar, wo ihnen der rote Teppich ausgerollt wird – und haben in der Stadt, wo sich eine Polizeischule befindet, ihren Spuk gleich für die nächsten sieben Jahre im Voraus angemeldet. Das Hauptproblem ist das Feindbild der Polizeiführung und mancher Stadtoberen. Es gibt ein Grundrecht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit, aber eben kein Recht auf Nazipropaganda! (Art. 139 GG)
Wo Nazis und Antifaschist_innen im Stil einer Polizeiübung wie randalierende Fußballfans behandelt und politisch als „Extremisten“ über einen Kamm geschoren werden, wo jugendliche konsequente Antifaschist_innen diffamiert, ausgegrenzt und kriminalisiert werden, verdammt sich der „bürgerliche“ Protest zur Wirkungslosigkeit und die Nazis kommen wieder!
Wo das in einheitlichen breiten Bündnissen überwunden wird – und auch dafür gibt es gute Beispiele – trauen sie das sich nicht mehr. Es muss aber auch auf juristischer Ebene gekämpft werden, um der Planung und dem Handeln der Polizeiführung Grenzen aufzuzeigen. Gerichtlich ist festgestellt, dass der Ulmer Kessel von 2009 rechtwidrig war.
Auch gegen den Heilbronner Kessel von 2011 haben mehrere Betroffene geklagt. Sie wollten mit individuellen „Fortsetzungsfeststellungsklagen“ („Sammelklagen“ gibt es hier nicht) beim Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Vorgehen der Polizei auch hier unrechtmäßig war. Bei zwei dieser Betroffenen, Mitgliedern der VVN-BdA, beschloss der Landesvorstand, dass die Organisation das Prozesskostenrisiko übernimmt. Diese Verfahren sind leider nun auch in 2. Instanz verloren gegangen. Es sind Gerichts- und Anwaltskosten von etwa 2700 Euro angefallen. Wir bitten um Spenden, um diese Kosten aufbringen zu können. Was uns darüber hinaus in diesem Rahmen gespendet wird, stellen wir dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zur Verfügung, das weitere Betroffene unterstützt.
Wir bitten um Spenden auf das Konto 2119748 BLZ 60050101, LBBW der VVN-BdA, Stichwort „Kesselklage“