Skandalurteil gegen Antifaschisten: 22 Monate Haft wegen Antinazi-Blockaden in Dresden 2011

16. Januar 2013

4 Wochen vor dem erneuten Versuch der Neonazis am 13. Februar in Dresden aufzumarschieren baut Richter Drohkulisse gegen antifaschistische Demonstrant_innen auf.

»Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt« mit diesem Satz begann die Urteilsbegründung von Amtsrichter Hans-Joachim Hlava. Dass er damit nicht den alljährlichen Neonaziaufmarsch meinen kann, liegt auf der Hand. Schließlich mussten erst Antifaschist_innen aus aller Welt nach Dresden kommen, um die Bewohner_innen bei ihren Protesten zu unterstützen. Heute können Dresdner_innen jedoch stolz sein: Die erfolgreichen Blockaden sind ein Exportschlager. Es ist in vielen Städten und Orten für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden, Neonaziaufmärsche zu blockieren und zu verhindern.

Gestern, am 16. Februar 2013, wurde der Berliner Antifaschist Tim H. vom Amtsgericht Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2011 Demonstrant_innen per Megafon dazu aufgerufen zu haben, Polizeiketten zu durchbrechen, die tausende Antifaschist_innen davon abhalten sollten, Europas größten Naziaufmarsch zu blockieren.

Die Polizei hatte damals die Dresdener Innenstadt faktisch zu einer demokratiefreien Zone machen wollen. Durch weiträumige Absperrungen sollte jeglicher Protest in Hör- und Sichtweite verhindert werden. Das Kalkül der Neonazis und der Polizei ging jedoch nicht auf. Wie schon im Jahr zuvor blockierten tausende Antifaschist_innen aus Dresden, dem gesamten Bundesgebiet und aus Nachbarländern den Neonaziaufmarsch. Zuvor waren alljährlich bis zu 5000 Neonazis, unter ihnen in den frühen 90iger Jahren auch die Mitglieder des sogenannten NSU-Terrortrios und ihr Unterstützerkreis, weitgehend unbehelligt durch Dresden marschiert.

Trotz dürftiger Indizien fällte das Schöffengericht das drakonische Urteil von 22 Monaten Haft ohne Bewährung. Der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses Tim nicht als denjenigen erkannt, der im Polizeivideo als der „Mann mit dem Megaphon“ präsentiert wurde und vier geladene Polizeizeugen konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Tim H. ist nicht vorbestraft, Mitarbeiter der LINKEN und Familienvater.

Tim H. wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

erklärt:

Zivilcourage gegen rechts ist nicht kriminell!

Naziaufmarsche blockieren ist unser Recht!

Tim, die Überlebenden der Naziterrors stehen hinter dir, zusammen mit allen Mitgliedern unserer Organisation!“