Kundgebung zum Tag der Befreiung von Faschismus und Krieg

3. Mai 2013

8. MaiKundgebung zumTag der Befreiung von Faschismus und Kriegam Mahnmal für die Opfer des FaschismusStuttgart, Stauffenbergplatz am Alten Schloss / Karlsplatz 17.45 Uhr

mit:

– Phillipp Vollrath, DGB Kreisvorsitzender Stuttgart

– Janka Kluge, Landessprecherin der VVN-Bund der Antifaschisten

– Vertreter/in des Sozialen Zentrums Lilo Herrmann

– Lieder zur Gitarre von Werner Grimm

Unterschriftensammlung zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft der Nazitäter Wilhelm Murr und Christian Mergenthaler

5. April 2013

Gemeinsam mit den Kirchheimer Ortsgruppen der IG Metall und des DGB unterstützt die VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen eine Unterschriftensammlung zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft der beiden Nationalsozialisten, des damaligen Gauleiters Wilhelm Murr und des ehemaligen Ministerpräsidenten und Kult(us)ministers Christian Mergenthaler.

Der Text der Unterschriftensammlung lautet:

Als ihre Ehrenbürger listet die Große Kreisstadt Kirchheimnach wie vor die beiden Nationalsozialisten, den damaligen Gauleiter Wilhelm Murrund den ehemaligen Ministerpräsidentenund Kult(us)minister Christian Mergenthaler auf, beide mit dem Zusatz, dass ihnen die 1933 überreichte Ehrenbürgerschaft aus „heutiger Sicht nicht mehr verliehen“ würde. Dieser Zusatz ist mehr als sinnwidrig. Er bewirkt, dass Kirchheim den beiden Stuttgarter NS-Tätern das ehrende Angedenken ebenso belässt, wie dies den weiteren 11, ebenfalls verstorbenen Ehrenbürgern auf der Liste zukommt.

Der verbrecherischen Politik der Nationalsozialisten, deren Repräsentanten in Württemberg vor allem Murrund Mergenthaler waren, trägt der Zusatz in keiner Weise Rechnung.

Er kommt vielmehr einer Verhöhnung all jener Menschen gleich, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben.

In Böblingen war die Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Murr 2011 eine Selbstverständlichkeit. Und Tübingenlässt derzeit die Rolle ihres früheren OB Hans Gmelin in der NS-Zeit aufklären. Ihm droht die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft.

Wir fordern deshalb, dass die Stadt Kirchheimsich von Murrund Mergenthaler klar und eindeutig distanziert, indem sie beiden die Ehrenbürgerwürde posthum/symbolisch aberkennt und das entsprechend auf der Liste vermerkt.

Unterschriftenliste (72 KB / 1 S.)

Themenabend: „Christian Mergenthaler – Kultminister und Überzeugungstäter“

geschrieben von VVN-BdA Kreisvorstand Esslingen

18. Februar 2013

Die VVN-BdA Esslingen lädt gemeinsam mit dem DGB und der IG Metall Kirchheim ein zu einem Themenabend unter dem Motto „Christian Mergenthaler – Kultminister und Überzeugungstäter“.

Christian Mergenthaler und Wilhelm Murr – diese beiden Nationalsozialisten werden noch immer als Ehrenbürger der Stadt Kirchheim geführt. Darüber gibt es seit Jahren eine kontroverse Diskussion.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen Kreisverband Esslingen hat den Kirchheimer Gemeinderat zur Fassung eines eindeutigen politischen Beschlusses aufgefordert: Die Ehrenbürgerwürde muss nachträglich aberkannt werden!

Der Gemeinderat hatte im Dezember 2007 lediglich beschlossen: „Die Ehrenbürgerwürde wurde während der Zeit des Nationalsozialismus verliehen. Die Verleihung würde aus heutiger Sicht nicht mehr erfolgen.“

In einer Reihe anderer Städte wie Böblingen war die Aberkennung eine Selbstverständlichkeit. In Tübingen wurde kürzlich ein Gutachten zur Vorbereitung einer entsprechenden Entscheidung zur Ehrenbürgerschaft des ehemaligen Oberbürgermeisters Hans Gmelin in Auftrag gegeben.

Das Zögern vor einem eindeutigen Beschluss in Kirchheim halten wir auch wegen der Glorifizierung solcher Personen wie Murr und Mergenthaler durch heutige Rechtsorientierte für bedenklich.

Als Beitrag zu dieser Diskussion laden wir herzlich ein zu einem Gesprächsabend mit Bernhard Völker, der in dem Buch „Stuttgarter NS-Täter“ den Beitrag „Christian Mergenthaler – Kultminister und Überzeugungstäter“ verfasst hat, aus dem er auch lesen wird.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 28. März 2013 um 19 Uhr im Kulturkeller des Mehrgenerationenhauses „Linde“, Alleenstraße 90 in 73230 Kirchheim.

Der Eintritt ist frei.

Freiheit für Deno!

17. Februar 2013

Seit dem 21. April 2012 sitzt der junge Antifaschist Deniz K. in bundesdeutschen Gefängnissen.Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe auf einer Demonstration gegen die Verstrickung des Verfassungsschutz in den NSU am 31.3.2012 in Nürnberg versucht, mit einer Fahnenstange 5 PolizistInnen zu töten.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe mit einer Fahnenstange nach PolizistInnen geschlagen, die versuchten in die Demonstration einzudringen.

Dieser angebliche Totschlagversuch fand jedoch nicht einmal Einzug in den Polizeibericht des Tages und noch immer lassen sich keine verletzten BeamtInnen finden.

Einen Monat später nahm man Deniz K. auf einer antifaschistischen Demonstration in Ludwigshafen fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des versuchten 5-fachen Totschlages.

Am 14. November verurteilte ihn das Landgericht wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 2 ½ Jahren Gefängnis.

Der letzte Kommentar Deniz’s vor dem Urteil („Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ ) führt noch einmal die Realität in diesem sogenannten Rechtsstaat vor Augen.

Die staatliche Exekutive begeht permanent Rechtsbruch. Sei es durch das Abfilmen friedlicher Demonstrationen, durch das konstante Einkesseln von DemonstrantInnen wie beispielsweise am 1. Mai in Heilbronn, durch brutale Polizeiübergriffe wie in Göppingen oder eben am 31. März. Das rechtlich problematische Verhalten der Polizei findet vor Gericht keinen Raum, stattdessen wird gegen jene ermittelt, die sich gegen diese Willkür zu Wehr setzen.

Die Justiz stellt der Polizei quasi einen rechtsfreien Raum zur Verfügung und verfolgt deren Gewaltakte zumeist nur, wenn es erheblichen öffentlichen Druck gibt und selbst dann bleiben Verurteilungen eine Seltenheit.

Ein Beispiel hierfür sind die Proteste gegen die „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 2. Juni 2011 in Stuttgart. Die rassistische „Bürgerbewegung“ hatte für diesen Tag zu einer Kundgebung aufgerufen, wogegen mehrere hunderte Menschen protestierten. Über 16 von ihnen wurden an diesem Tag verletzt, u.a. mit Kopfwunden und Knochenbrüchen. Die anschließenden Strafanträge der Opfer wurden allesamt von der Staatsanwaltschaft kassiert, welche stattdessen Strafanträge gegen mehrere GegendemonstrantInnen stellte. Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt schien politisch und juristisch ungewünscht, weshalb man der Polizei für diesen Tag pauschal ein Notwehrverhalten zuschrieb.

Für Deniz K. gab es diese Verhaltensmöglichkeit nicht.

Diesem Staat geht nicht darum, mit der Justiz, „unabhängig und gerecht“ ein Urteil zu sprechen, sondern mit ihr politisch zu wirken. Mit ihr antifaschistischen, gesellschaftskritischen Protest zu diffamieren und einzuschüchtern. Dafür verurteilte man Deniz.

Für seine Identität als Antifaschist und Kommunist. Diesen politischen Hintergrund zeigte bereits die realitätsferne Anklageerhebung auf und wurde durch das unverhältnismäßige Urteil, sowie der fehlenden Ermittlungen gegen die Polizei bestätigt.

Deniz K. wurde Opfer der bundesdeutschen Gesinnungs- und Klassenjustiz.

Selten war die Parole „Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle“ angebrachter.

Aus diesem Grund garantieren wir Deniz K. ob während des Berufungsverfahrens oder einer Haftzeit unsere ungebundene Solidarität. Niemand wird vergessen, Niemand wird alleine gelassen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Free Deno!

Unterstützt durch:

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region

Antifaschistische Jugend Rems Murr

Halkevi/Volkshaus Kirchheim / Teck

Rems-Murr Nazifrei

Offenes Antifaschistisches Bündnis Kirchheim / Teck

VVN-BdA, Kreisverband Esslingen

Weiler schaut hin e.V.

VVN-BdA Landesvorstand protestiert gegen Beschlagnahmung antifaschistischer Flugblätter in Pforzheim

geschrieben von VVN-BdA Landesverband

15. Februar 2013

Der VVN-BdA Landesvorstand protestiert nachdrücklich gegen die Beschlagnahmung von Flugblättern durch den Oberstaatsanwalt Christoph Reichert beim heutigen Infostand der Initiative gegen Rechts in Pforzheim.

Bei diesem Infostand wurde ein Flugblatt mit einem Aufruf verteilt, mit dem gegen die sogenannte „Mahnwache“ von Nazis auf dem Wartberg am 23.2. 2013 mobilisiert wird. Das Flugblatt trägt den Titel: „Wo immer ihr auftretet, werden wir Euch im Wege stehen“. (Bundespräsident J. Gauck am 16.08.2012)

Getragen wird dieser Aufruf von einem breiten Bündnis, dem neben dem DGB auch die SPD, Grüne, kirchliche Gruppen oder auch die deutsch – türkische Vereinigung angehören.

Diese Beschlagnahmung sehen wir in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen die beiden Vertreter der Initiative gegen Rechts, Kai Hoffmann und Rüdiger Jungkind. Soll damit der antifaschistische Protest in Pforzheim gegen die größte regelmäßige Naziaktivität in Baden – Württemberg kriminalisiert werden?

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Soll dagegen demokratischer und antifaschistischer Protest nicht möglich sein?

Trotzdem ruft der Landesvorstand der VVN-BdA alle DemokratInnen und AntifaschistInnen dazu auf, jetzt erst Recht am Samstag, den 23. Februar an den Protesten in Pforzheim teilzunehmen.

Die Kundgebung und Demonstration findet ab 15:30 ab Hauptbahnhof Pforzheim statt, als Hauptrednerin ist die ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymeier angekündigt.

Für den Landesvorstand

Dieter Lachenmayer Jochen Dürr Janka Kluge

Erklärung der FIR zum 70. Jahrestag des Sieges von Stalingrad

21. Januar 2013

Am 27. Januar wird weltweit der Befreiung des faschistischen Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee 1945 gedacht. In diesem Jahr erinnert die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten an ein weiteres Datum: Am 2. Februar 2013 jährt sich zum 70. Mal der welthistorische Sieg der Roten Armee bei Stalingrad. An diesem Tag kapitulierten die deutsche 6. Armee unter Generalfeldmarschall Paulus und ihre Verbündeten vor den Verbänden der 62. und 64. Roten Armee unter General Schukow. Dieser Sieg war ohne Zweifel die militärische Wende im Zweiten Weltkrieg.

Vergesst niemals die Leistung der Roten Armee und der sowjetischen Menschen bei der Zerschlagung der faschistischen Gefahr

Am 27. Januar wird weltweit der Befreiung des faschistischen Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee 1945 gedacht. In diesem Jahr erinnert die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten an ein weiteres Datum: Am 2. Februar 2013 jährt sich zum 70. Mal der welthistorische Sieg der Roten Armee bei Stalingrad. An diesem Tag kapitulierten die deutsche 6. Armee unter Generalfeldmarschall Paulus und ihre Verbündeten vor den Verbänden der 62. und 64. Roten Armee unter General Schukow. Dieser Sieg war ohne Zweifel die militärische Wende im Zweiten Weltkrieg.

Der vom deutschen Faschismus angezettelte imperialistische Krieg zielte von Anfang an auf Mord, Totschlag, Ausbeutung, Unterdrückung und Vernichtung. Coventry, Rotterdam, Warschau und Belgrad sind die Symbole des Luftterrors, den die Wehrmacht über die Städte Europas trugen. Auschwitz, Buchenwald, Majdanek, Sobibor haben sich in die Erinnerung der Menschheit eingegraben als Orte, an denen die Vernichtungspolitik des deutschen Faschismus stattfand. Babi Jar, Oradour, Lidice sind Stätten des faschistischen Mordens, die keiner Erklärung bedürfen.

Die Schlacht von Stalingrad stellte hingegen den historischen Wendepunkt im Kampf der Anti-Hitler-Koalition mit dem expansionistischen Anspruch des deutschen Faschismus dar. Militärisch wurde hier zum ersten Mal der faschistische Vormarsch gestoppt und der „unbesiegbaren“ Wehrmacht eine vernichtende Niederlage beigebracht. Für die Widerstandsbewegung in allen okkupierten Ländern und in Deutschland symbolisierte die Schlacht von Stalingrad die kommende Niederlage des Faschismus. Die Frauen und Männer im Widerstand zogen daraus Kraft, Motivation und Optimismus für die Fortführung ihres antifaschistischen Kampfes.

Die Schlacht von Stalingrad wurde dank der Standhaftigkeit und des Heldenmuts der sowjetischen Truppen und der Bevölkerung gewonnen. Wir erinnern der Toten und gedenken all derjenigen, die sich mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit für die Befreiung ihres Landes von der faschistischen Okkupation und die Zerschlagung der faschistischen Bestie eingesetzt haben. In der Stadt Wolgograd erinnern heute mehr als 200 Orte an diese Geschichte. Die FIR grüßt die Einwohner der Stadt und dankt ihnen für die Bewahrung des Andenkens.

Für alle antifaschistischen Organisationen bleibt der Sieg von Stalingrad ein Gedenktag. Wir verbinden unseren Dank an die Kämpfer mit dem Versprechen, diese Erinnerung an die heutigen Generationen weiterzugeben.

Skandalurteil gegen Antifaschisten: 22 Monate Haft wegen Antinazi-Blockaden in Dresden 2011

16. Januar 2013

4 Wochen vor dem erneuten Versuch der Neonazis am 13. Februar in Dresden aufzumarschieren baut Richter Drohkulisse gegen antifaschistische Demonstrant_innen auf.

»Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt« mit diesem Satz begann die Urteilsbegründung von Amtsrichter Hans-Joachim Hlava. Dass er damit nicht den alljährlichen Neonaziaufmarsch meinen kann, liegt auf der Hand. Schließlich mussten erst Antifaschist_innen aus aller Welt nach Dresden kommen, um die Bewohner_innen bei ihren Protesten zu unterstützen. Heute können Dresdner_innen jedoch stolz sein: Die erfolgreichen Blockaden sind ein Exportschlager. Es ist in vielen Städten und Orten für viele Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden, Neonaziaufmärsche zu blockieren und zu verhindern.

Gestern, am 16. Februar 2013, wurde der Berliner Antifaschist Tim H. vom Amtsgericht Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2011 Demonstrant_innen per Megafon dazu aufgerufen zu haben, Polizeiketten zu durchbrechen, die tausende Antifaschist_innen davon abhalten sollten, Europas größten Naziaufmarsch zu blockieren.

Die Polizei hatte damals die Dresdener Innenstadt faktisch zu einer demokratiefreien Zone machen wollen. Durch weiträumige Absperrungen sollte jeglicher Protest in Hör- und Sichtweite verhindert werden. Das Kalkül der Neonazis und der Polizei ging jedoch nicht auf. Wie schon im Jahr zuvor blockierten tausende Antifaschist_innen aus Dresden, dem gesamten Bundesgebiet und aus Nachbarländern den Neonaziaufmarsch. Zuvor waren alljährlich bis zu 5000 Neonazis, unter ihnen in den frühen 90iger Jahren auch die Mitglieder des sogenannten NSU-Terrortrios und ihr Unterstützerkreis, weitgehend unbehelligt durch Dresden marschiert.

Trotz dürftiger Indizien fällte das Schöffengericht das drakonische Urteil von 22 Monaten Haft ohne Bewährung. Der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses Tim nicht als denjenigen erkannt, der im Polizeivideo als der „Mann mit dem Megaphon“ präsentiert wurde und vier geladene Polizeizeugen konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter machen. Tim H. ist nicht vorbestraft, Mitarbeiter der LINKEN und Familienvater.

Tim H. wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

erklärt:

Zivilcourage gegen rechts ist nicht kriminell!

Naziaufmarsche blockieren ist unser Recht!

Tim, die Überlebenden der Naziterrors stehen hinter dir, zusammen mit allen Mitgliedern unserer Organisation!“

Antirassimus ist und bleibt notwendig und legitim! Zeigt euch solidarisch, beteiligt euch an der Prozessbegleitung!

4. Januar 2013

Vom 02. bis zum 03. Juni 2011 planten die rechtspopulistische „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE) und die rassistische Internetplattform „PI-News“ ein sogenanntes „Islamkritisches Wochenende“. Diese rechtspopulistischen Zusammenschlüsse hetzen unter dem Deckmantel der Religionskritik gegen vermeintliche Muslime. Dieser kulturelle Rassismus schürt Ängste in der Mitte der Gesellschaft und bildet somit den Nährboden und Anknüpfungspunkte für faschistische Ideologien.

Als Auftakt dieses Wochenendes war eine Kundgebung auf dem Stuttgarter Schlossplatz geplant. Dort sollte unter anderem der Islamfeindliche Hassprediger Robert Spencer auftreten, auf dessen Aussagen berief sich der norwegische Massenmörder Anders Breivik bei der Begründung seiner Tat.

Ein breites Bündnis von antirassistischen Organisationen rief zu Protesten gegen diese Veranstaltung auf. Durch den entschlossenen, kreativen und vielfältigen Protest mehrerer Hundert DemonstrantInnen konnte dieser Kundgebung größtenteils verhindert und ein deutliches Zeichen gegen rassistische Diskriminierung gesetzt werden. Einige AktivistInnen besetzten spontan die für die Kundgebung der Rassisten aufgebaute Bühne. Die Polizei beendete diese Besetzung mit Hilfe massiven Einsatzes von Pfefferspray und körperlicher Gewalt und nahm die BesetzerInnen vorübergehend in Gewahrsam. Hierbei wurde Verletzten ärztliche Hilfe lange Zeit verweigert. Auch der Protest vor der Bühne wurde mit massiver Gewalt beantwortet mehrere Personen mussten unter anderem wegen Platzwunden und Knochenbrüchen im Krankenhaus behandelt werden.

Gegen vier BühnenbesetzerInnen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun Anklage wegen Widerstandes und Störung öffentlicher Versammlungen erhoben. Der erfolgreiche Antirassistische Protest gegen das „Islamkritische Wochenende“ soll delegitimiert und kriminalisiert werden.

Antirassimus ist und bleibt notwendig und legitim!

Zeigt euch solidarisch, beteiligt euch an der Prozessbegleitung!

Solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung: 07.01.2013 | 8.00 Uhr | Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5 (U-Bahnhaltestelle: Neckartor)

80 Jahre Mössinger Generalstreik – Demonstration am 2. Februar 2013

3. Januar 2013

Aufruf zur Demonstration am Samstag, 2. Februar 2013, 14:00 Uhr, Mössingen, Jakob-Stotz-Platz

Politischer Streik hätte Hitler gestürzt und den Krieg verhindert!

“Heraus zum Massenstreik!” Unter dieser Losung zogen am 31. Januar 1933 achthundert Demonstrantinnen und Demonstranten durch Mössingen. Soeben war die Macht im Staat an Hitler übertragen worden. Diesen Verbrecher zu stürzen, war ihr Ziel. Darum folgten sie dem Streikaufruf der damaligen Kommunistischen Partei, auch Männer und Frauen aus der Sozialdemokratie. Viele waren in der Gewerkschaft. So früh und so einhellig wie in Mössingen regte sich nirgendwo im Land der Protest gegen die Nazidiktatur.

Schon beim Kapp-Putsch 1920 hatten die Arbeiterinnen und Arbeiter erfolgreich mit einem Generalstreik die Republik gerettet, die den rechten Putschisten nicht passte. Wäre dieses Mittel des zivilen Ungehorsams 1933 überall von einer einheitlich handelnden Bewegung eingesetzt worden, so wie in Mössingen, wäre die deutsche Geschichte anders verlaufen. Der Welt wäre viel erspart geblieben.

Zum 80. Jahrestag wollen wir am 2. Februar 2013 an diese mutigen Mössingerinnen und Mössinger erinnern. Sie riskierten viel und wussten das. Über einhundert Menschen aus Mössingen, Nehren, Talheim, Belsen, Bodelshausen und anderen Nachbarorten standen danach vor Gericht – wegen “Hochverrat” und “Landfriedensbruch”. Ohne große Worte zeigten sie in jener Zeit mehr politische Weitsicht als viele andere. Sie praktizierten Solidarität und Verständnis füreinander. Sie ließen sich nicht gegeneinander ausspielen. An ihnen prallte auch die rassistische Hetze der Nazis ab. Und sie wussten: Hitler bedeutet Krieg!

Daran wollen wir anknüpfen. Unsere heutige Gesellschaft ist viel bunter als damals, und das ist gut so. Was wir nicht brauchen, sind Neonazis und ihre Aufmärsche. Sie terrorisieren MigrantInnen und Flüchtlinge. Sie sehen sich bestärkt durch eine Politik, die behauptet, das Boot sei “voll” und Muslime gefährlich. Setzen wir also ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Rassismus! Faschismus ist keine politische Meinung, sondern ein Verbrechen, das schon einmal die ganze Welt ins Elend gestürzt hat. Die NPD gehört also aufgelöst und verboten. Und es muss dabei bleiben, was nach 1945 galt: “Von deutschem Boden darf nie mehr Krieg ausgehen.

“Heraus zum Massenstreik!”

“Illegal” wäre die damalige Aktion in Mössingen auch heute. Seit den 1950er Jahren gelten politische Streiks als rechtswidrig. Nur bei Tarifauseinandersetzungen und mit komplizierten Einschränkungen sind Streiks “erlaubt”. Andernfalls drohen riesige Schadenersatzforderungen der Unternehmer wegen “Produktionseinbußen” – oder anders ausgedrückt: wegen Einschränkung des Profits. Seit Einführung der „Hartz“-Gesetze ist die Arbeitswelt noch unsicherer geworden. Für befristet oder geringfügig Beschäftigte, LeiharbeiterInnen u.a. bedeutet selbst die Wahrnehmung dieser eingeschränkten Streikrechte ein existenzbedrohendes Risiko. Die alte gewerkschaftliche Forderung nach einer Demokratisierung der Wirtschaft ist aktueller denn je! Ökonomische Ängste der BürgerInnen befeuern den Hass auf Menschen, die in irgendeiner Weise von der Norm abweichen, die von PopulistInnen definiert wird.

Wer gegen diesen Hass oder auch für den Frieden auf die Straße geht – sogar am 1.Mai, um einen Nazi-Aufmarsch zu verhindern – riskiert, “eingekesselt” oder wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz belangt zu werden. Nicht nur die Gewerkschaftsbewegung – alle demokratischen Bewegungen brauchen das Versammlungs-, Demonstrations- und Streikrecht wie die Luft zum Atmen. Wie sonst sollen sie gegen die wirtschaftlich Mächtigen etwas durchsetzen? Mit den Einschränkungen, mit dem Abbau dieser Grundrechte muss Schluss sein.

Täglich neue Skandale belegen die undurchsichtige Verstrickung der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden mit der Neonaziszene. Demokratische Transparenz zu schaffen, wäre das Mindeste. Das Geld für den nutzlosen “Verfassungsschutz” wäre in der Bildung viel besser aufgehoben.

Millionenfach wurde die Menschenwürde in den Jahren der Nazidiktatur mit Füßen getreten. Auch für die Würde jedes Menschen gingen die 800 Mössingerinnen und Mössinger am 31. Januar 1933 auf die Straße. Für sie gab es eine Alternative zu Hitler. Erinnern wir uns daran, wenn uns heute gesagt wird, es gebe keine Alternative zu den Zwängen einer globalen Marktwirtschaft.

Empört euch! Für ein uneingeschränktes Versammlungs- und Streikrecht! Für eine Demokratisierung der Wirtschaft! Für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes und eine Umwidmung der Mittel zugunsten der politischen Bildungsarbeit.

Nie wieder Faschismus und Krieg!

Auf nach Mössingen – am 2. Februar 2013!

Gerechtigkeit für die Opfer von Sant‘ Anna di Stazzema

geschrieben von Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Baden-Württemberg e.V.

5. Dezember 2012

Wir sind beschämt und empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die in Italien verurteilten SS-Mörder von Sant‘ Anna di Stazzema eingestellt hat.Es kann und darf nicht sein, dass dieses Verbrechen der Nazis auch heute in der Bundesrepublik Deutschland, 67 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, von der deutschen Justiz nicht verfolgt und aufgearbeitet wird.

Von Anfang an war den Stuttgarter Ermittlungen, die seit nunmehr 10 Jahren geführt wurden, anzumerken, dass der zuständige Staatsanwalt Häußler keine Anklage erheben wollte. Im Gegensatz dazu steht sein Verfolgungswillen, wann immer es um die Wahrnehmung demokratischer Rechte und den Protest gegen bürgerfeindliche Entscheidungen geht, vor allem aber um das Engagement junger Menschen gegen Faschismus und Krieg.

Lange Jahre wurde das Verhalten dieses Staatsanwaltes gedeckt von einer Landesregierung, die von der CDU, der Partei der Kiesingers, Filbingers und Oettingers geführt wurde.

Bedrückend und beklemmend ist nun, dass dieses Verhalten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Stuttgart, auch unter der neu gewählten grün-roten Landesregierung geduldet wird.

Die Einstellung der Ermittlungen ist eine skandalöse Verhöhnung des Rechts. Die Täter sind bereits 1995 von einem Italienischen Gericht verurteilt worden, wurden aber als deutsche Staatsbürger nicht ausgeliefert. Was in Italien zur Bestrafung geführt hat, darf in der Bundesrepublik nicht straffrei bleiben.

Wir fordern erneut, dass den Opfern von Sant‘ Anna die Stazzema Gerechtigkeit widerfährt: Die Ermittlungen müssen wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, unverzüglich Anklage gegen die Mörder zu erheben.

Wir werden die entsprechenden Bemühungen der Hinterbliebenen und ihrer Anwälte nach Kräften unterstützen!

Wir fordern von Justizminister Stickelberger und der Landesregierung:

– unverzügliche Entbindung des Oberstaatsanwaltes Häußler von seiner Funktion, für die er untragbar geworden ist.

– eine klare Weisung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ermittlungen wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer raschen Anklageerhebung.

Unsere Solidarität gehört den Angehörigen der Opfer. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Solidaritätsfahrt der Stuttgarter Anstifter nach Sant Anna vom 7.-9. Dezember.

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